Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen

der Kanzlei
Anja Völk, Sparrengasse 12 a, 86500 Kutzenhausen
(im Weiteren: „Rechtsanwältin“)

Für die Mandatsbearbeitung der Rechtsanwältin gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen:

1. Gegenstand der Tätigkeit; Gebührenhinweis

Der Gegenstand des Mandats und die zur Bearbeitung gewünschten Tätigkeiten der Rechtsanwältin werden zwischen dem Mandanten und der Rechtsanwältin gesondert vereinbart.

Für das Mandat wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
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Die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu leistende Rechtsberatung der Rechtsanwältin bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sie umfasst keine steuerrechtliche Beratung. Etwaige steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z. B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung klären zu lassen und etwaige Gestaltungsanforderungen der Rechtsanwältin mitzuteilen. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, weist die Rechtsanwältin hierauf rechtzeitig hin.
Die Rechtsanwältin ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich die Rechtsanwältin, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert oder nach einer getroffenen Vergütungsvereinbarung.

2. Pflichten der Rechtsanwältin

1) Rechtliche Prüfung
Die Rechtsanwältin wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

2) Verschwiegenheit
Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was der Rechtsanwältin im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht der Rechtsanwältin grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich die Rechtsanwältin gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant die Rechtsanwältin vorher von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.

3) Verwahrung von Geldern
Für den Mandanten eingehende Gelder wird die Rechtsanwältin treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.

4) Datenschutz
Die Rechtsanwältin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

3. Obliegenheiten des Mandanten

Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

1) Umfassende Information
Der Mandant wird die Rechtsanwältin über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Rechtsanwältin mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.

2) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung
Der Mandant wird die Rechtsanwältin unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.

3) Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwältin
Der Mandant wird die ihm von der Rechtsanwältin übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwältin sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4) Rechtsschutzversicherung
Soweit die Rechtsanwältin auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

4. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten

Die Rechtsanwältin ist berechtigt, ihr anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

5. Unterrichtung des Mandanten per Fax

Soweit der Mandant der Rechtsanwältin einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwältin ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwältin darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

6. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit der Mandant der Rechtsanwältin eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwältin ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 5 entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der Rechtsanwältin mit.

7. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwältin einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwältin zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwältin hiermit an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Rechtsanwältin darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

8. Reise- und Fahrtkosten

Reise- und Fahrtkosten (Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld) zu Gerichten und Terminen sind vom Mandanten gemäß den Bestimmungen der Nrn. 7003 ff des RVG zu entrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen diese Kosten grundsätzlich nicht tragen.

9. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten der Rechtsanwältin bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwältin vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

10. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.

11. Haftung, Haftpflichtversicherung

Die Haftung der Rechtsanwältin bestimmt sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Die Rechtsanwältin gehört der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, Tel.: 0 89 / 53 29 44-0, Fax: 0 89 / 53 29 44-28,

E-Mail: info@rak-muenchen.de, www.rak-muenchen.de an.

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (gemäß §§ 73 Abs. 2 Nr. 3, 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ( § 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Homepage: www.brak.de.

Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwältin ist die ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf.

12. Verbraucherinformationen

Für die Rechtsanwältin gelten die folgenden berufsrechtlichen Gebühren- und Berufsordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (EAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln). Die genannten Vorschriften sind auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht (www.brak.de).

13. Schlussbestimmung

Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Mit den vorstehenden Allgemeinen Mandatsbedingungen bin ich (sind wir) einverstanden.

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Ort, Datum Mandant(in)

Hinweise:

Ich habe den vorgenannten Bedingungen entnommen, dass sich die zu erhebenden Gebühren für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit sich nach dem Gegenstandswert richten

Der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Mandatsbearbeitung stimme ich gem. § 4 a BDSG zu. Das Hinweisblatt zur Datenverarbeitung wurde mir ausgehändigt.

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Ort, Datum Mandant(in)